Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Betriebsratsmitgieder in Dresden
Was muss der Arbeitgeber tun, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit länger oder wiederholt nicht zur Arbeit kommen können? Wie können arbeitsunfähige Beschäftigte langfristig in den Beruf zurückkehren und ihren Arbeitsplatz erhalten? Dann ist der Arbeitgeber gefordert: Wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchführen. Der Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter ist beim Verfahrensablauf zu beteiligen und für die Überwachung der Maßnahmen zuständig.
Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen des BEM
- Beteiligungsrechte des BR (Klärung, Unterrichtung, Überwachung Mitbestimmung nach BetrVG, Betriebsvereinbarungen)
- BEM Schritt für Schritt (Verfahrensablauf erfolgreich gestalten)
- Planung von Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen (Informationen beschaffen, Betriebsinterne und außerbetriebliche Maßnahmen, Präventive Maßnahmen, Erfolgs-kontrolle und Dokumentation)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Trainer
Yvonne Ledfuß - Fachanwältin für Arbeitsrecht
Teilnehmerzahl
6 bis 12 Personen
Abschluss/Zertifikat
Teilnahmebescheinigung der bsw – Beratung, Service & Weiterbildung GmbH
Das angebotene Seminar kann auch als Inhouseseminar mit individuellen Inhalten und Terminen durchgeführt werden.
- Termine
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- 09.04.24, 09:00 - 16:00 Uhr
Für diesen Kurs können auf Anfrage individuelle Termine vereinbart werden.
- Anbieter
- bsw GmbH
- Ort
- bsw - Beratung, Service & Weiterbildung GmbH
Rudolf-Walther-Straße 4
01156 Dresden - Ansprechpartner
- Gerd Richter
gerd.richter@bsw-mail.de
0371/5334613 - Preis
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325,00 EUR zzgl. ges. USt. pro Teilnehmer
386,75 EUR inkl. 19 % USt. pro Teilnehmer