Bildungsangebot

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Betriebsratsmitgieder in Dresden

Was muss der Arbeitgeber tun, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit länger oder wiederholt nicht zur Arbeit kommen können? Wie können arbeitsunfähige Beschäftigte langfristig in den Beruf zurückkehren und ihren Arbeitsplatz erhalten? Dann ist der Arbeitgeber gefordert: Wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchführen. Der Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter ist beim Verfahrensablauf zu beteiligen und für die Überwachung der Maßnahmen zuständig.

Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen des BEM
  • Beteiligungsrechte des BR (Klärung, Unterrichtung, Überwachung Mitbestimmung nach BetrVG, Betriebsvereinbarungen)
  • BEM Schritt für Schritt (Verfahrensablauf erfolgreich gestalten)
  • Planung von Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen (Informationen beschaffen, Betriebsinterne und außerbetriebliche Maßnahmen, Präventive Maßnahmen, Erfolgs-kontrolle und Dokumentation)

 

Zielgruppe

Betriebsratsmitglieder

Trainer

Yvonne Ledfuß - Fachanwältin für Arbeitsrecht

Teilnehmerzahl

6 bis 12 Personen

Abschluss/Zertifikat
Teilnahmebescheinigung der bsw – Beratung, Service & Weiterbildung GmbH

Das angebotene Seminar kann auch als Inhouseseminar mit individuellen Inhalten und Terminen durchgeführt werden.


Termine
  • 09.04.24, 09:00 - 16:00 Uhr

 Für diesen Kurs können auf Anfrage individuelle Termine vereinbart werden.

Anbieter
bsw GmbH
Ort
bsw - Beratung, Service & Weiterbildung GmbH
Rudolf-Walther-Straße 4
01156 Dresden
Ansprechpartner
Gerd Richter
gerd.richter@bsw-mail.de
0371/5334613
Preis
325,00 EUR zzgl. ges. USt. pro Teilnehmer
386,75 EUR inkl. 19 % USt. pro Teilnehmer

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