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Gemeinsam für ein gesundes Unternehmen

Der Betriebsrat steht den Mitarbeitern als zentrale Anlaufstelle zur Seite und sorgt dafür, dass wichtige Themen wie Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz und Personalplanung im Einklang mit den Unternehmenszielen fair gestaltet werden. Er unterstützt eine transparente Kommunikation und eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung, um Entscheidungen im Interesse aller Beteiligten zu fördern.

Der Wirtschaftsausschuss ergänzt den Betriebsrat in wirtschaftlichen Fragen. Er bringt Verständnis für die finanziellen und strategischen Aspekte des Unternehmens ein und sorgt dafür, dass die Belegschaft über Entwicklungen informiert ist. So entsteht eine Vertrauensbasis, die hilft, gemeinsam Chancen zu nutzen und Herausforderungen zu bewältigen.

Seminarangebote

In unserem Seminar erfahren Sie, welche betrieblichen Regelungen und Arbeitszeitmodelle gesetzlich möglich sind, welche arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen bestehen. Sie werden eingehend über Reichweite und Grenzen von Direktions- und Mitbestimmungsrechten informiert und erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Dabei erfahren Sie auch, welche Aufsichtspflichten der Arbeitgeber im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit, bei mobiler Arbeit und dem Einsatz von Arbeitnehmern auf  Dienstreisen hat. (Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG)

Inhalte

  • Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes
    • Begriff der Arbeitszeit
    • Die drei Dimensionen des Arbeitszeitbegriffs
    • Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit
    • Umkleidezeit und Reisezeit
    • Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft
    • Werktägliche Höchstarbeitszeit und zulässige Verlängerung
    • Nacht- und Schichtarbeit
    • Sonn- und Feiertagsarbeit
    • Pausen- und Ruhezeiten
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden
    • Reichweite des Mitbestimmungsrechts
    • Eil- und Notfälle
    • "Freiwillig" geleistete Überstunden
    • Rechtsfolgen fehlerhafter Beteiligung des Betriebsrats
    • Informationspflichten des Arbeitgebers
    • Möglichkeiten zum Eindämmen von Überstunden und Verhandlungsstrategie des Betriebsrats
  • Vergütung von Überstunden / Freizeitausgleich
    • Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
    • Höhe der Vergütung / Zuschläge
    • Zulässigkeit einer pauschalen Abgeltung von Überstunden
    • Geltendmachung von Überstunden / Verfall
    • Gleitzeitregelungen
    • Arbeitszeitkonten
  • Betriebsvereinbarungen zu Überstunden und Mehrarbeit
    • Umsetzung von Arbeitszeitprojekten im Betrieb
    • Betriebsvereinbarung

Zielgruppe:

Betriebsräte

Trainer

Guntram Ledfuß, FA für Arbeitsrecht

Teilnehmerzahl

6 bis 16 Personen

Seminardauer

2 Tage (16 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten))

Das heutige System des Arbeitsrechts stellt den Schutz der Arbeitnehmer auf drei Säulen:auf Gesetze zum Arbeitnehmerschutz, auf die Vereinbarung von Tarifverträgen und auf die Arbeit von Betriebsräten. Eine zunehmende Zahl von Betrieben unterliegt allerdings keiner Tarifbindung. In diesem Fall muss der Betriebsrat einen Teil der Schutzfunktion mit erweiterter Kompetenz übernehmen.
Das Seminar macht Sie mit Ihren weitergehenden Befugnissen in solchen Betrieben vertraut und gibt Anregungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Außerdem werden die Veränderungen aufgezeigt, die durch den Eintritt oder den Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers entstehen.

Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Inhalte

  • IWirkung von Tarifverträgen
     - Direkte Tarifbindung/Sonstige Wege der Tarifgeltung
     - Betriebliche „Anlehnung“ an Tarifverträge
     - Wirtschaftliche Auswirkungen des Flächentarifvertrages
  • Wirkungsbereich von Betriebsvereinbarungen
    -  Erzwingbare Mitbestimmung/Regelungen bei nicht erzwingbarer Mitbestimmung
    - Tarifüblichkeit als Regelgrenze/Einzelvertragliche Regelung als Alternative
  • Gestaltungsspielräume im Betrieb ohne Tarifbindung
    -  Formulararbeitsverträge und Einzelfallabweichung
    -  Verlängerung der Arbeitszeit
    -  Betriebliche Vergütungssysteme
    -  Ist die Entgelterhöhung erzwingbar
  • Ende der Tarifbindung – Auswirkungen im Betrieb
    -  Geltungsdauer der Tarifverträge nach Verbandsaustritt
    -  Wechsel des Arbeitgeberverbandes
    -  Zuverlässigkeit und Folgen des Wechsels in sogenannte OT-Mitgliedschaften
  • Folgen neu entstehender Tarifbindung
    -  Günstigkeitsprinzip, Günstigkeitsvergleich
    -  Vorrang des Tarifvertrages vor Betriebsvereinbarungen und einzelvertraglichen Abreden

Zielgruppe

Betriebs- und Personalräte 

Trainer

Yvonne Ledfuß, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Seminardauer

1 Tag (8 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten))

Was muss der Arbeitgeber tun, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit länger oder wiederholt nicht zur Arbeit kommen können? Wie können arbeitsunfähige Beschäftigte langfristig in den Beruf zurückkehren und ihren Arbeitsplatz erhalten? Dann ist der Arbeitgeber gefordert: Wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchführen. Der Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter ist beim Verfahrensablauf zu beteiligen und für die Überwachung der Maßnahmen zuständig.

Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen des BEM
  • Beteiligungsrechte des BR (Klärung, Unterrichtung, Überwachung Mitbestimmung nach BetrVG, Betriebsvereinbarungen)
  • BEM Schritt für Schritt (Verfahrensablauf erfolgreich gestalten)
  • Planung von Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen (Informationen beschaffen, Betriebsinterne und außerbetriebliche Maßnahmen, Präventive Maßnahmen, Erfolgs-kontrolle und Dokumentation)

Zielgruppe

Betriebsratsmitglieder

Trainer

Yvonne Ledfuß - Fachanwältin für Arbeitsrecht

Teilnehmerzahl

6 bis 12 Personen

Betriebsräte werden oft mit betriebswirtschaftlichen Fakten konfrontiert. Wichtig ist, die Zusammenhänge zu erkennen, um gegenüber der Belegschaft und der Geschäftsleitung die richtigen Argumente zu finden. NUR SO KÖNNEN RECHTZEITIG Konsequenzen für die Belegschaft erkannt und präventiv mit dem Betriebsrat beraten werden. Informationen des Arbeitgebers werden meist ungefiltert weitergegeben. Wichtig ist, dass diese Informationen strukturiert und aggregiert bearbeitet und richtig interpretiert werden. 

Methoden/Inhalte

  • Betriebswirtschaftliche Informationsquellen
  • Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe und Zusammenhänge
  • Verstehen von Bilanz und Erfolgsrechnung (GuV)
  • Aufbau und Interpretation von Quartalsberichten
  • Kennzahlen und Beschreibungen
  • Unterrichtung der Arbeitnehmer
  • Offenlegungspflichten
  • Praxisbezug durch Auswertung verschiedener Geschäftsberichte
  • Erkennen von Risiken und Interpretationsmöglichkeiten

Zielgruppe

Betriebsräte, Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen

Teilnehmerzahl

6 bis 16 Personen

Seminardauer

2 Tage (16 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten))

Durch das Mitbestimmungsrecht entsprechend des  BetrVG sollen die Arbeitnehmer an den Entscheidungen des Arbeitgebers, die ihre Vergütung betreffen, beteiligt werden. Die Arbeitnehmer sollen dadurch vor einer einseitig an den Interessen des Arbeitgebers orientierten Lohngestaltung geschützt werden. (Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG)

Inhalte

  • Individualrechtliche und kollektivrechtliche  Grundlagen der Entgeltgestaltung
    • Arbeitsvertragliche Regelungen und Änderungsmöglichkeiten
      • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
      • Stichtagsregelungen, z.B. bei Weihnachtsgeld
      • Anrechnungsvorbehalte bei Tariflohnerhöhungen
      • Weiterbildungsvereinbarungen
      • Einseitige Entgeltreduzierung durch Änderungskündigung
    • Regelungen im Tarifvertrag
    • Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge
    • Betriebliche Übung und Gesamtzusage
    • Arbeittsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Kollektivrechtliche Grundlagen der Entgeltgestaltung
    • Unterscheidung nach vorhandener Tarifbindung
    • Beachtung von Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
    • Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats oder des Gesamtbetriebsrat
  • Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen und leistungsbezogenen Entgelten
    • Entlohngsgrundsätze gem. § 87 Abs. 1 Nr 10 BetrVG
      • Begriff "Lohn"
      • Lohngestaltung
      • Entlohnungsgrundsätze
      • Umfang des Mitbestimmungsrecht
      • Mitbestimmung bei freiwilligen Leistungen
    • Leistungsbezogene Entgelte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG
      • Akkordlohn, Prämienlohn
      • Vergleichbare lesiungsbezogene Entgelte
      • Provisionen
  • Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
    • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
    • Regelungsabrede und Gesamtzulage
    • Verfahren vor der Einigunsstelle
    • Beendigung der Betriebsvereinbarung und Nachwirkung

Zielgruppe

Betriebsräte

Trainer

Guntram Ledfuß, FA für Arbeitsrecht

Teilnehmerzahl

6 bis 16 Personen

Seminardauer

2 Tage (16 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten))

Beabsichtigt der Arbeitgeber Mitarbeiter zu entlassen, muss er die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats wahren. Der Betriebsrat hat vielfältige Möglichkeiten zu reagieren und den Arbeitnehmern zur Seite zu stehen. In diesem Seminar lernen Sie die Mitbestimmungsrechte bei Entlassungen und die Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen. Auch die individualrechtlichen Aspekte der Kündigung und die Anzeigepflichten bei Massenentlassungen sind Gegenstand des Seminars. (Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG)

Inhalte

  • Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen
  • Individualrechtliche Aspekte der Kündigung
    • Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes
    • Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Gründe für die Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
  • Kündigung und Namensliste bei Interessenausgleich und Sozialplan
  • Anzeigepflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bei Massenentlassungen
  • Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung
  • Anhörung des Arbeitnehmers durch den Betriebsrat
  • Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

Zielgruppe

Betriebs- und Personalräte

Trainer

Guntrame Ledfuß  Fachanwalt für Arbeitsrecht

Teilnehmerzahl

6 bis 16 Personen

Seminardauer

1 Tag (8 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten))

Gesprächsergebnisse, gefundene Lösungswege oder Resultate von Entscheidungsprozessen bedürfen häufig des „Festhaltens“ oder „Merkens“, um sie nachvollziehen oder „kontrollieren“ zu können. Wie geschieht dies schnell, zweckmäßig und stilistisch korrekt.

Die Betriebs- bzw. Personalräte üben die Gestaltung von Mitschriften in die Reinschrift. Gehörtes überführen sie effektiv und präzise in sprachliche Formen. Sie lösen stilistische „Knacknüsse“. Sie protokollieren unter Zeitdruck.

Inhalte & Methoden 

  • Wie meistern Sie stilistische Herausforderungen?
    • Objektivität
    • Indirekte Rede
    • Konjunktiv
    • Zeitformen
    • Prägnanz oder Ausführlichkeit
  • Wie bereiten Sie Besprechungen sprachlich gezielt nach?
  • Wir erarbeiten uns gemeinsam Praxishilfen
    • z. B. To-do-Liste

Sie können gern für dieses Seminar selbst gefertigte Protokolle für die Optimierung mitbringen!

Zielgruppe

Betriebsräte

Trainer

Andreas Stein, Personalentwickler

Seminardauer

1 Tag (8 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten))

Methodenkompetenz ist für die Fallbearbeitung und Rechtsanwendung unerlässlich. In diesem Seminar erlernen Sie anhand von Praxisbeispielen die Methodik der juristischen Fallbearbeitung. Sie erwerben das notwendige Handwerkszeug, um konkret an Sie herangetragene Fragestellungen einer fundierten und  praktischen Lösung zuzuführen.

Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Inhalte

  • Systematik des Rechts
    • Rechtsquellen
    • Öffentliches Recht und Privatrecht
    • Gerichtsorganisation
  • Aufbau und Systematik von Gesetzen
  • Auslegung von Gesetzen und Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen
  • Arten und Aufbau von Rechtsnormen (Tatbestand und Rechtsfolge; Anspruchsgrundlagen)
  • Methodik der Fallbearbeitung
  • Umgang mit Arbeitsmitteln wie Kommentaren, Handbüchern, Entscheidungssammlungen und Fachzeitschriften
  • Aufbau gerichtlicher Urteile und Beschlüsse

Zielgruppe

Betriebs- und Personalräte 

Trainer

Yvonne Ledfuß, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Seminardauer

1 Tag (8 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten))

Schulung des Wahlvorstandes 

Ziel ist es, die Betriebsratswahlen planmäßig auf der Basis gesetzlicher Bestimmungen durchzuführen. Dazu benötigen die Mitglieder des Wahlvorstandes rechtssichere Informationen. Die Inhalte des Seminars sind gem. §37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich. 

Inhalte/ Themen

  • Was ist ein Wahlvorstand? 
  • Die Vorbereitung der Betriebsratswahlen 
    • Aufstellen der Wählerliste
    • Wahlberechtigung
    • Größe des Betriebsrats 
    • Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit 
  • Die Arbeit des Wahlvorstandes nach Erlass des Wahlausschreibens
    • Wahlordnung und Wählerliste, Prüfen der Einsprüche 
    • Wahlvorschläge
    • Personenwahl und Listenwahl
    • Bekanntmachung der Wahlvorschläge
    • Überwachung des Wahlvorganges einschließlich der schriftlichen Stimmabgabe
  • Die Arbeit des Wahlvorstandes nach der Wahl 
    • Öffentliche Stimmenauszählung, Gültigkeit bzw. Ungültigkeit der Stimmen 
    • Feststellen der Sitzverteilung und der Gewählten 
  • Was bleibt noch zu tun? 
    • Wahlniederschrift, Bekanntmachung 
    • Konstituierung des Betriebsrats 

Zielgruppe

Betriebs- und Personalräte

Trainerin 

Yvonne Ledfuß

Seminardauer 

1 Tag 

Verhandlung, Gestaltung und Abschluss

Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen durch Mitbestimmung gewinnt in der betrieblichen Praxis zunehmend an Bedeutung. Sie ist die verbindlichste Form der Einigung zwischenBetriebsrat und Arbeitgeber. In diesem Seminar lernen Sie Sachverhalte kennen, über die ein zwingendes Mitbestimmungsrecht besteht und erfahren, wie eine Betriebsvereinbarung durchgesetzt wird. Die Inhalte des Seminars sind gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich. 

Inhalte/ Themen

  • Grundlagen der Betriebsratsarbeit 
    • Betriebsvereinbarungen als Instrument der Mitbestimmung
    • Abgrenzung zur Regelabrede
    • Grenzen der Mitbestimmung
  • Formvorschrift und Inhalte 
    • Formvorschriften (Schriftform und Auslegung im Betrieb) 
    • Reglungsinhalte, Regelzuständigkeiten
    • Tarifvorbehalt (§77Abs. 3 BetrVG)
    • Beispiele für fehlerhafte Betriebsvereinbarungen 
  • Durchsetzung und Abschluss
    • Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung 
    • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
    • Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
    • Einstweilige Verfügung 
    • Veränderungen von Leistungen des Arbeitsgebers (ablösende Betriebsvereinbarung)
  • Durchführung und Kündigung 
    • Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung durch den AG, den BR oder AN 
  • Kündigung und Nachwirkung 

Zielgruppe

Betriebs- und Personalräte

Trainerin

Yvonne Ledfuß

Seminardauer

2 Tage 

Die Teilnehmer lernen, das Protokoll der Betriebsratssitzung und die Korrespondenz des Betriebsrats gemäß den rechtlichen Ansprüchen des Betriebsverfassungsgesetzes zu formulieren. Das Seminar vermittelt auch die Aufgaben und die Funktion des Schriftführers: Welche Formvorschriften und Inhalte müssen beim Protokoll zur Betriebsratssitzung beachtet werden? Weiterhin bietet es Tipps und Anregungen, wie die schriftliche Korrespondenz mit dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer einwandfrei formuliert wird.
Seminar nach §37 Abs. 6 BetrVG 

 

Methoden/Inhalte

  • Aufgaben und Bestellung des Schriftführers zur Betriebsratssitzung
  • Betriebsratssitzung: Teilnahmerechte, Einladung, Protokoll, Tagesordnung/Beschlussfassung
  • Form und Inhalt des Protokolls: Mindestanforderungen und weitere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Nachträgliche Änderungen im Protokoll
  • Korrespondenz mit dem Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer in personellen Angelegenheiten
  • Schriftliche Bekanntmachungen (z.B. „Schwarzes Brett“)
  • Kommunikation mittels elektronischen Datenverkehrs (z.B. E-Mail)
  • Möglichkeiten, eine Geschäftsordnung des Betriebsrats zu gestalten

 

Zielgruppe

Betriebs- und Personalräte

Gesprächsergebnisse, gefundene Lösungswege oder Resultate von Entscheidungsprozessen bedürfen häufig des „Festhaltens“ oder „Merkens“, um sie nachvollziehen oder „kontrollieren“ zu können. Wie geschieht dies schnell, zweckmäßig und stilistisch korrekt.

Die Betriebs- bzw. Personalräte üben die Gestaltung von Mitschriften in die Reinschrift. Gehörtes überführen sie effektiv und präzise in sprachliche Formen. Sie lösen stilistische „Knacknüsse“. Sie protokollieren unter Zeitdruck.

Inhalte & Methoden: 

  • Wie meistern Sie stilistische Herausforderungen?
    • Objektivität
    • Indirekte Rede
    • Konjunktiv
    • Zeitformen
    • Prägnanz oder Ausführlichkeit
  • Wie bereiten Sie Besprechungen sprachlich gezielt nach?
  • Wir erarbeiten uns gemeinsam Praxishilfen
    • z. B. To-do-Liste

Sie können gern für dieses Seminar selbst gefertigte Protokolle für die Optimierung mitbringen!

Zielgruppe:

Betriebsräte

Trainer:

Andreas Stein, Personalentwickler

Seminardauer:

1 Tag

Rechtssichere und professionelle Durchführung der Betriebsratswahl

Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Im Zeitraum März bis Mai 2026 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Lernen Sie in diesem Seminar alles, was Sie zur rechtssicheren und professionellen Durchführung der Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren wissen müssen.

  • Bildung und Rechtsstellung des Wahlvorstands
  • Die Vorbereitung der Wahl
    • Aufstellen der Wählerliste
    • Wahlberechtigung und Wählbarkeit
    • Größe des Betriebsrates
    • Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
    • Vorbereitung und Erlass des Wahlausschreibens
  • Die Arbeit des Wahlvorstandes nach Erlass des Wahlausschreibens
    • Prüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste
    • Wahlvorschläge
    • Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge
    • Personenwahl oder Listenwahl
    • Bekanntmachung der Wahlvorschläge
    • Vorbereitung der Wahlunterlagen und der schriftlichen Stimmabgabe
    • Durchführung und Überwachung des Wahlvorganges
  • Die Arbeit des Wahlvorstandes nach der Wahl
    • Auszählung der Stimmen
    • Feststellung des Wahlergebnisses und Sitzverteilung
    • Wahlniederschrift
    • Bekanntmachung des Wahlergebnisses
    • Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates

Ziel ist es, die Betriebsratswahl planmäßig auf der Basis gesetzlicher Bestimmungen durchzuführen.
Dazu benötigen die Mitglieder des Wahlvorstandes rechtssichere Informationen.

Zielgruppe:

Personal- und Betriebsräte

Trainer:

Kanzlei Ledfuß (Fachanwälte für Arbeitsrecht)

Teilnehmerzahl:

6 bis 12 Personen

 

Achtung:
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung für den gesamten Betriebsrat eines Unternehmens
gebucht werden. Veranstaltungsort und Zeit bestimmen Sie!

Rechtssichere und professionelle Durchführung der Betriebsratswahl

Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Im Zeitraum März bis Mai 2026 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Trotz seiner Bezeichnung hat das vereinfachte Wahlverfahren einige Tücken. Lernen Sie in diesem Seminar wie Sie die Wahl rechtssicher und unkompliziert durchführen.

  • Bildung und Rechtsstellung des Wahlvorstands
  • Die Vorbereitung der Wahl
    • Aufstellen der Wählerliste
    • Wahlberechtigung und Wählbarkeit
    • Größe des Betriebsrates
    • Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
    • Vorbereitung und Erlass des Wahlausschreibens
  • Die Arbeit des Wahlvorstandes nach Erlass des Wahlausschreibens
    • Prüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste
    • Wahlvorschläge
    • Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge
    • Bekanntmachung der Wahlvorschläge
    • Vorbereitung der Wahlunterlagen und der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe
    • Durchführung und Überwachung des Wahlvorganges
  • Die Arbeit des Wahlvorstandes nach der Wahl
    • Auszählung der Stimmen
    • Feststellung des Wahlergebnisses und Sitzverteilung
    • Wahlniederschrift
    • Bekanntmachung des Wahlergebnisses
    • Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates

Zielgruppe:

Personal- und Betriebsräte

Trainer:

Kanzlei Ledfuß (Fachanwälte für Arbeitsrecht)

Teilnehmerzahl:

6 bis 12 Personen

Achtung:
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung für den gesamten Betriebsrat eines Unternehmens
gebucht werden. Veranstaltungsort und Zeit bestimmen Sie!