Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Seminar für Betriebsräte in Dresden
Arbeitsfähigkeit wiederherstellen – Arbeitsplätze langfristig erhalten
Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Was muss der Arbeitgeber tun, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit länger oder wiederholt nicht zur Arbeit kommen können? Wie können arbeitsunfähige Beschäftigte langfristig in den Beruf zurückkehren und ihren Arbeitsplatz erhalten? Dann ist der Arbeitgeber gefordert: Wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchführen. Der Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter ist beim Verfahrensablauf zu beteiligen und für die Überwachung der Maßnahmen zuständig.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen des BEM
- Beteiligungsrechte des BR (Klärung, Unterrichtung, Überwachung Mitbestimmung nach BetrVG, Betriebsvereinbarungen)
- BEM Schritt für Schritt (Verfahrensablauf erfolgreich gestalten)
- Planung von Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen (Informationen beschaffen, Betriebsinterne und außerbetriebliche Maßnahmen, Präventive Maßnahmen, Erfolgskontrolle und Dokumentation)
Zielgruppe:
Personal- und Betriebsräte
Trainer:
Kanzlei Ledfuß (Fachanwälte für Arbeitsrecht)
Teilnehmerzahl:
6 bis 12 Personen
Abschluss/Zertifikat:
Teilnahmebescheinigung der bsw – Beratung, Service & Weiterbildung GmbH
Im Preis sind Pausenimbiss, Getränke und Seminarunterlagen enthalten. Teilnehmerfirmen aus den Arbeitskreisen erhalten 10% Rabatt auf die Seminargebühr.
Das angebotene Seminar kann auch als Inhouseseminar mit individuellen Inhalten und Terminen durchgeführt werden.
- Termine
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- 09.04.24, 09:00 - 16:00 Uhr
- Anbieter
- bsw GmbH
- Ort
- bsw - Beratung, Service & Weiterbildung GmbH
Rudolf-Walther-Straße 4
01156 Dresden - Ansprechpartner
- Gerd Richter
gerd.richter@bsw-mail.de
0371/5334613 - Preis
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320,00 EUR zzgl. ges. USt. pro Teilnehmer
380,80 EUR inkl. 19 % USt. pro Teilnehmer